Init7 hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die neu angelegten Tarife des Bundesgesetzes für Überwachung von Post- und Fernmeldewesen (BÜPF) eingereicht. Die Tarife seinen viel zu tief und nicht nachvollziehbar, sagt Init7 in einer Pressemitteilung und zieht als Referenz den Fall Rupperswil hinzu. Dort entschied das Bundesgericht nachträglich, dass die Kosten für eine Überwachung vollumfänglich von der Strafverfolgung getragen werden müssten.
Im Falle einer Anfrage durch die Justiz an einen Provider konnte dieser pro Auskunft bisher 250 Franken geltend machen, neu sollen gerade noch drei Franken pro Auskunft ausbezahlt werden. Die bisherige Entschädigung entspräche auch dem tatsächlichen Aufwand, so
Init7, da die betreffenden Informationen jeweils in Handarbeit von einem System Engineer in Log-Files gesucht werden müssen. Erschwerend komme hinzu, dass die Anfragen jeweils innerhalb von 48 Stunden bearbeitet sein müssen während der administrative Prozess der Behörden manuell per PDF-Datei, Mail oder sogar Fax ablaufe.
Die unbegründete Herabsetzung des Betrages verletze den gesetzlich verankerten Auftrag, Telekommunikationsanbieter und Internetprovider adäquat zu entschädigen, meint Init7 und reichte deshalb Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die neuen Tarife ein.
(win)