Wie "SRF"
berichtet, bereitet der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine Klage gegen Helsana vor, die demnächst beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden soll. Grund für die Klage ist die Helsana-App, mit welcher Versicherte in einer einfachen Grundversicherung einen Teil der Prämie zurückerstattet bekommen können. Dies sei in der umgesetzten Form widerrechtlich, meint der Datenschützer.
Nachdem der Datenschutzbeauftragte Auflagen mit einer 30-Tage-Frist für eine Reaktion an Helsana gestellt hatte, äusserte sich Helsana-Mediensprecher Stefan Heini mit dem Kommentar, dass man die Empfehlungen des EDÖB nicht umsetzen werde. Weiter führte er aus, dass die Helsana die Rechtsauffassung des Datenschutzbeauftragten nicht teile und eine Klärung vor Gericht begrüssen würde.
In der Helsana-App können Grundversicherte mit sportlichen Aktivitäten, gesunder Ernährung und Voruntersuchungen Punkte sammeln, um Teile der Prämien rückerstattet bekommen. Einsparungen von bis zu 75 Franken jährlich sind möglich. Grundsätzlich sind Rückerstattungen aus der Grundversicherung unzulässig, die Helsana zahlt diese aus dem Topf der Zusatzversicherungen. Der Datenschutzbeauftragte bezieht die Position, dass diese Quersubventionierung widerrechtlich ist.
(win)