Beim Telekommunikationsriesen
Salt gibt man sich nicht zimperlich, wenn es um Werbeanrufe geht. Wie der "Tages-Anzeiger"
schreibt, bezieht sich der Telco bei Werbeanrufen auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, worin festgehalten wird, dass Kunden einverstanden sind, wenn Salt sie zu Marketing-Zwecken anruft. Allerdings nur, wenn sich der Kunde nicht dagegen wehrt. Wie der Fall eines TA-Journalisten zeigt, sind diese Versuche aber offenbar kaum erfolgreich. Im Fall des Journalisten wurde dieser "fast monatlich" kontaktiert, obwohl man ihm jeweils versicherte, er werde von der Liste gestrichen. Die AGB-Klausel dient Salt noch Jahre nach Vertragsende als rechtliche Grundlage, um die Ex-Kunden zu kontaktieren. Im vorliegenden Fall bildete ein vor zwei Jahren abgelaufener Vertrag die Grundlage, den der betreffende Kunde darüber hinaus noch für seine minderjährigen Kinder abgeschlossen hatte.
Tatsächlich existiert in solchen Fällen keine rechtliche Grundlage, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft, kurz Seco, gegenüber dem "Tagi" bestätigt: "Die besonders relevante Frage, wie lange Werbeanrufe nach Beendigung einer Geschäftsbeziehung getätigt werden dürfen, ist vom Bundesgericht noch nicht beantwortet worden." In der Tat häufen sich denn auch die Beschwerden beim Seco wegen Werbeanrufen: Die Zahl stieg von 2100 Beschwerden im Jahr 2012 auf 28'000 im Jahr 2015.
Der Bundesrat will nun Anbieter verpflichten, unlautere Werbeanrufe zu unterbinden und bereits am kommenden Montag beginnt die zuständige Kommission des Nationalrats mit der Beratung. Konkret werden zwei Massnahmen diskutiert. Einerseits sollen Telefonkunden ohne Eintrag im Telefonbuch mit jenen gleichgestellt werden, die ein Werbeanrufverbot mit einem Stern markieren. Andererseits sollen Telcos verpflichtet werden, Werbeanruffilter anzubieten.
Mit Werbeanrufen an ehemalige Kunden steht Salt im übrigen nicht allein da. Auch bei Swisscom ist die Praxis laut "Tagi" offenbar üblich, sofern der Vertrag nicht mehrere Jahre zurückliege. Einzig Sunrise hält nichts davon.
(rd)