Noch 2014 kam der Bundesrat in einem Bericht zum Schluss, virtuelle Währungen wie zum Beispiel Bitcoin hätten nur marginale wirtschaftliche Bedeutung und sah sich nicht gezwungen, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Nun hat allerdings ein Umdenken stattgefunden, wie das Parlament
mitteilt.
Des Eidgenössische Finanzdepartement arbeitet demnach zusammen mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) sowie der Finanzmarktaufsicht (Finma) an einer gesetzlichen Regelung. Insbesondere zum Thema Initial Coin Offering (ICO) brauche es klare und möglichst einfache regulatorische Vorgaben, um das Missbrauchsrisiko zu begrenzen. ICOs werden als Krypto-Pendant zu Initial Public Offerings (IPOs) fürs Crowdfunding verwendet und erleben in letzte Zeit einen regelrechten Hype. So sah sich vor kurzem auch etwa China gezwungen, ICOs zu verbieten (Swiss IT Magazine
berichtete) und beschloss sogar den Börsenhandel mit Kryptowährungen vorerst
zu unterbinden.
(swe)