Sie möchten mit Ihren Applikationen in die Cloud? Nichts einfacher als das: Über einen herkömmlichen Infrastruktur-Service (IaaS) beziehen Sie kostengünstig eine hochskalierbare virtuelle Betriebsumgebung. Der Cloud-Anbieter stellt die Infrastruktur zur Verfügung sowie "infrastrukturnahe" Software um die "Virtual Machine" mit genügend Rechen- und Speicherkapazität zu versorgen. Die darüber liegenden Softwareschichten, zum Beispiel Datenbanken und natürlich die Applikationen selbst, bringen Sie mit resp. migrieren diese direkt in die Cloud. Aber Achtung: Die Adaptierung bestehender Lizenzverträge auf die Nutzung in der Cloud ist nicht immer einfach. Oft nehmen die Lizenzmodelle und -metriken selbst grösserer Softwarehäuser noch immer erstaunlich wenig Rücksicht auf die neuen Virtualisierungstechnologien und den Einsatz in der Cloud. Gewisse Hersteller scheinen die Lizenzmetriken gar dazu zu benützen, ungewünschte Cloud-Migrationen – zum Beispiel zu konkurrenzierenden Anbietern – zu erschweren.
Im Rahmen einer "Cloud-Readiness"-Prüfung gilt es deshalb sorgfältig abzuklären, ob und in welchem Ausmass die bestehenden Lizenzverträge den Einsatz in einer Cloud berücksichtigen oder überhaupt erlauben. Denn nur so überschauen Sie die Gesamtfolgen Ihrer Cloud-Migration bis auf die applikatorische Ebene und wissen, ob Ihr Business Case auch dann standhält, wenn der eine oder andere Anbieter Ihrer Applikationen oder Datenbanklösungen die Nutzung in der Cloud auditieren sollte.
Die swissICT-Rechtskommission schreibt neu in jeder Ausgabe eine Kolumne über aktuelle juristische Themen im digitalen Bereich. Den Start macht heute Alexander Hofmann, Partner bei Laux Lawyers AG in Zürich. Weitere Informationen und Kontaktangaben der swissICT-Rechtskommission finden Sie unter swissict.ch/recht.