Ein Amtsgericht in Philadelphia hat entschieden, dass
Google dem FBI zu Ermittlungszwecken E-Mails zur Verfügung stellen muss, die auf Servern im Ausland gespeichert sind. In erster Linie soll es sich um Konversationen auf der Google-Mailplattform Gmail handeln. Der zuständige Richter in Philadelphia hielt fest, dass nichts gegen eine Übermittlung der in ausländischen Servercentern gespeicherten Konversationen in die USA sprechen würde. Zwar geschehe mit dem Öffnen der Mails eine Privatsphärenverletzung, jedoch würden die Mails erst auf US-amerikanischem Boden geöffnet und die Privatsphärenverletzung würde durch die amerikanische Rechtsprechung abgedeckt. Google argumentierte, dass aus Kapazitätsgründen die Mails auf verschiedenen internationalen Servern gespeichert werden und es nicht in jedem Falle klar ist, welche Konversation wo gespeichert wurden. Gemäss den Gerichtsakten würde der Suchmaschinenriese jährlich 25'000 Aufforderungen von US-Behörden bekommen, die verlangen, dass Google Nutzerdaten für strafrechtliche Ermittlungen zur Verfügung stellt.
Google hat verlauten lassen, dass man gegen die jüngste Gerichtsentscheidung in Berufung zu gehen. Scheinbar rechnet man sich bei Google gute Chancen aus, da in einem Präzedenzfall an einem New Yorker Berufungsgericht in einem ähnlichen Fall, bei dem
Microsoft involviert war, man zugunsten der Redmonder entschieden hatte.
(asp)