Vor einem US-Berufungsgericht hat Softwareriese
Microsoft einen Erfolg in Sachen Datenschutz errungen und kann darauf verzichten, in Irland gespeicherte Kundendaten den US-Börden zu übergeben. In erster Instanz war der Softwarekonzern dazu verpflichtet worden, im Fall eines strafrechtlichen Verfahrens die in Irland gespeicherten Daten eines Anwenders den Justizbehörden zu übergeben. Im Berufungsverfahren sind die Richter nun Microsofts Argumentation gefolgt, wonach das erstinstanzliche Urteil einer exterritorialen Anwendung der US-Rechtssprechung gleichkomme, wie es in der
Begründung heisst. Das Gesetz, auf das sich das erstinstanzliche Urteil bezogen hat, gelte ausschliesslich für in den USA gespeicherte Daten.
Microsoft hatte sich nach der richterlichen Verfügung im Jahr 2014 geweigert, die in einem irischen Rechenzentrum gespeicherten E-Mail-Daten den Justizbehörden zu übergeben und wurde dafür wegen Missachtung des Gerichts gebüsst. Im Rahmen des gestrigen Berufungsverfahren wurde auch dieses Urteil aufgehoben.
(rd)