iPhone- und Mac-Hersteller
Apple streitet sich im Moment mit dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht. Inhalt des Streits ist das Notenzeichen des iTunes-Stores, welches Apple in der Schweiz schützen lassen möchte. Wie die "Sonntagszeitung" in der vergangenen Ausgabe berichtete, möchte der Bund dies verhindern. Bereits soll das Institut für geistiges Eigentum (IGE) das Begehren von Apple abgelehnt haben. Grund für den Entscheid sei, dass sich das iTunes-Symbol nicht vom klassischen Notenzeichen unterscheiden lässt, so die Argumentation des IGE. Markenexperte Martin Wilming erklärte gegenüber der "Sonntagszeitung", dass es entscheidend sei, ob die Nutzer in dem Symbol einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft von Apple sehen oder nicht. Falls das Bundesverwaltungsgericht das Symbol als zu banal einstufen würde, wäre es markenrechtlich nicht schutzfähig.
Bereits in früheren Angelegenheiten gab es Streitfälle zwischen Apple und dem Bund. So wollte das Unternehmen aus Cupertino bereits den Homebutton vor dem Bundesverwaltungsgericht rechtlich schützen lassen. Das Gericht hat das Anliegen mit der Begründung, dass ein einfaches geometrisches Zeichen nicht schützenswert sei, abgelehnt.
(asp)