Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ist nach insgesamt sieben Sitzungen zu einem Entscheid in Sachen Revision des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs gekommen. Wie es in einer Medienmitteilung heisst, wurde die Vorlage mit 15 zu 6 Stimmen angenommen.
Die Kommission folgt damit dem Ständerat, der sich bereits Ende März 2014 für Staatstrojaner entschieden hat (Swiss IT Magazine
berichtete). Allerdings fordert man bei den Randdaten des Post- und Fernmeldeverkehrs eine Verlängerung der Frist für die Aufbewahrung von sechs auf zwölf Monate und
wie bereits verkündet eine Verschärfung der Anforderungen zur Kontrolle bei der Verwendung von Staatstrojanern oder sogenannter "Govware".
Die Vorlage wird nun in der Sommersession im Nationalrat beraten.
(mv)