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Ständerat spricht sich für Staatstrojaner aus
Quelle: Parlament.ch

Ständerat spricht sich für Staatstrojaner aus

Mit 30 zu zwei Stimmen segnet der Ständerat die Revision des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) ab und spricht sich damit auch für den Einsatz von Staatstrojanern bei der Strafverfolgung aus.
20. März 2014

     

Der Ständerat hat die Revision des Bundesgesetzes bezüglich der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) mit 30 zu zwei Stimmen angenommen. Im Wesentlichen drehte sich die Debatte um den Einsatz von Staatstrojanern. Lediglich die beiden FDP-Angehörigen Hans Hess und Georges Theiler sprachen sich gegen die Gesetzesrevision aus. Vier weitere Personen enthielten sich ihrer Stimmen. Zu diesen gehörte auch Anita Fetz (SP), die als einzige Kritik übte: "Staatliche Schadsoftware darf unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden, und zwar ohne dass klar definiert würde, wo die Grenzen der Möglichkeit der Programme und damit die Schadensgrenzen der Programme liegen." Ihr Wunsch an den Zweitrat lautete daher, dass dieser einen klaren, überschaubaren und präzisen Aktivkatalog schwerster Taten, bei denen speziell Staatstrojaner eingesetzt werden dürfen, erstellt.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga gab zu, dass es sich um einen ausserordentlich sensiblen Bereich handle, um einen Eingriff mit beträchtlichem Gefahrenpotential. Sie betonte aber auch, dass die Regeln diesbezüglich strikt seien. Und der Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP) ergänzte, dass die Verhältnismässigkeit durch eine unabhängige richterliche Behörde garantiert wird.


Staatstrojaner können sowohl auf Computern als auch auf Mobiltelefonen eingeschleust werden, um Daten aus dem E-Mail-Verkehr und der Telefonie abzufangen. Eingesetzt werden sollen sie künftig von der Strafverfolgungsbehörde, um zu verhindern, dass sich Kriminelle mithilfe von verschlüsselter Internet-Telefonie vor einer Überwachung schützen können.

Die Gesetzesrevision wurde nun an den Nationalrat weitergereicht. (af)


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