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Nationalrat räumt Nachrichtendienst neue Kompetenzen ein

Mit 119 zu 65 Stimmen hat der Nationalrat ein neues Gesetz angenommen, welches dem Nachrichtendienst die Erlaubnis erteilt, Telefone abzuhören, Privaträume zu verwanzen und in Computer einzudringen. In einem nächsten Schritt wird der Ständerat über die Vorlage entscheiden.
17. März 2015

     

Der Nationalrat hat einen Vorstoss abgesegnet, welche dem Nachrichtendienst die Befugnis erteilt, Telefone abzuhören, Privaträume zu verwanzen und in Computer einzudringen. Insgesamt wurde das neue Nachrichtendienstgesetzt mit 119 zu 65 Stimmen angenommen, fünf haben sich ihrer Stimme enthalten. Während die SVP das neue Gesetzt befürwortet, hat neben den Grünen auch die SP den Vorschlag abgelehnt. Auf Seiten der Befürworter liess man als Argument laut "SDA" verlauten, dass Freiheit wichtig sei, es jedoch keine Freiheit ohne Sicherheit gebe. Die Gegner der Vorlage warnten dagegen vor einer Totalüberwachung und bezeichneten die neuen Kompetenzen des Nachrichtendienstes als unverhältnismässig und nutzlos. So erklärte beispielsweise Daniel Vischer (Grüne/ZH), dass es um die Überwachung von Personen gehe, gegen die kein Tatverdacht auf eine strafbare Handlung vorliege. Das Gesetz würde die Grenzen zwischen Geheimdienst und Bundesanwaltschaft verwischen.


Um Privaträume zu verwanzen oder in Computer einzudringen, bedarf es der Zustimmung eines Richters des Bundesverwaltungsgerichtes und der Verteidigungsminister. Weitere Hürden wollte der Nationalrat keine aufstellen. Bei Manipulationen im Ausland liegt die Entscheidungsbefugnis derweil beim Bundesrat, der jedoch den Entscheid gemäss dem Nationalrat auch an den Verteidigungsminister oder den Nachrichtendienst-Chef delegieren darf.

Zusätzlich zu den zuvor erwähnten neuen Kompetenzen sagte der Nationalrat auch Ja zur Kabelaufklärung. Diese ermöglicht es dem Nachrichtendienst gemäss "SDA", grenzüberschreitende Signale aus Internetkabeln zu erfassen. Dies könnte wiederum dazu führen, dass Personen, welche bestimmte Begriffe Googlen oder in E-Mails erwähnen, die Aufmerksamkeit des Nachrichtendienstes auf sich ziehen. Jedoch beschwichtigte Bundesrat Ueli Maurer, dass die Signale nicht verwendet werden dürfen, wenn sich der Sender und der Empfänger in der Schweiz befinden.


Die Vorlage wird nun an den Ständerat weitergereicht. Gemäss Balthasar Glättli (Grüne/ZH) scheue sich die Grüne nicht davor, mit einem Referendum gegen die Vorlage vorzugehen, sollte der Ständerat das Gesetz nicht massiv überarbeiten.
(af)


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Kommentare
Interessant, dass die bürgerlichen und freiheitsliebenden Parteien alle für weniger Freiheit stimmen.. und dies, ohne konkrete Zahlen und Beweise zu haben, dass die Überwachung mehr Sicherheit bringt. Schaden kanns nicht und einen Nutzen wird es sicher mal haben - gabs ja in neuerer Geschichte schon mehrfach, solche (selbstverständlich verhältnismässige und sorgfältige) Sammlungen. Die Schweiz wird zum Überwachungsstaat: https://www.youtube.com/watch?v=iHlzsURb0WI
Freitag, 12. Juni 2015, schaffner m.



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