Schweizer Parlament lehnt drei IT-Vorlagen ab

Der Nationalrat lehnt ein Widerrufsrecht im Onlinehandel ab, aber definitiv ist das noch nicht: Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. Die kleine Kammer hat gleichzeitig zwei Vorlagen zu Informatikprojekten abgelehnt.
18. September 2014

     

Der Nationalrat will Kunden, die Waren im Internet bestellen, nicht besser schützen. Eine bürgerliche Mehrheit lehnte mit 95 zu 84 Stimmen ab, ein allgemeines Widerrufsrecht im Onlinehandel einzuführen. Bei Käufen via Telefon sollen Kunden hingegen innert 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten können. Die Gefahr, dass Käufer überrumpelt würden, bestehe bei Haustür- und Telefongeschäften, nicht aber bei Internetgeschäften, argumentierte Giovanni Merlini (FDP/TI). Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte vergeblich, diese "künstliche Unterscheidung" lasse sich gar nicht umsetzen. Auch seien Schweizer damit weiterhin gegenüber EU-Bürgern benachteiligt. Die abgespeckte Vorlage geht zurück an den Ständerat.


Am gleichen Tag, am 17. September, hat der Ständerat entschieden, dass der Bundesrat keine neue Beschaffungsstrategie für Informatik- und Telekommunikationsprojekte entwickeln muss. Der Nationalrat hatte den Bundesrat beauftragen wollen, eine neue Beschaffungsstrategie zu entwickeln und dabei zu regeln, ob die Eigenfertigung oder der Fremdbezug von Informatik-Produkten Vorrang hat. Der Ständerat lehnte die Motion von Ruedi Noser (FDP) nun aber oppositionslos ab. Es gebe bereits eine Strategie, befand er. Nein sagte der Ständerat auch zu einer weiteren Motion von Thomas Maier (GLP), welche die Informatikprobleme betrifft. Der Nationalrat hatte den Bundesrat beauftragen wollen, die IT-Sachkredite ihrem ursprünglichen Zweck zuzuführen und für den Einkauf von IT-Lösungen zu verwenden. Der Nationalrat hatte die Vorstösse im Rahmen einer Debatte zu Problemen mit Informatikprojekten angenommen. Dabei ging es unter anderem um das gescheiterte Informatikprojekt Insieme der Steuerverwaltung.
(dl)


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