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Swisscom muss Internet-Tempo verdoppeln
Quelle: Swisscom

Swisscom muss Internet-Tempo verdoppeln

Der Bundesrat hat entschieden, dass die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung verdoppelt werden soll. Ausserdem soll der Konsumentenschutz im Bereich der Mehrwertdienste verbessert werden.
5. November 2014

     

Seit dem 1. März 2012 muss Swisscom im Rahmen der Grundversorgung den Kunden im Minimum eine Internet-Zugangsgeschwindigkeit von 1000 Kbit/s (Download) und 100 Kbit/s (Upload) zur Verfügung stellen. Nun hat der Bundesrat entscheiden, dass diese Mindestgeschwindigkeit auf 2000/200 kbit/s verdoppelt werden soll. Das hat das Bakom bekannt gegeben. Der Höchstbetrag von 55 Franken pro Monat für einen Anschluss mit einer solchen Internetverbindung bleibt unverändert.


Ausserdem hat der Bundesrat den Konsumentenschutz im Bereich der Mehrwertdienste verbessert, indem die Bestimmungen über die Preisangaben verschärft wurden. So muss der Preis für eine Dienstleistung, die im Internet angeboten wird, klar und in unmittelbarer Nähe bei der Stelle angezeigt werden, an der die Konsumentinnen und Konsumenten zur Annahme des Angebots klicken müssen. Zudem können Telekommunikationsanbieter keine Zusatzkosten mehr zu den angegebenen Preisen verlangen, zum Beispiel für die Verbindungsherstellung zu einer Mehrwertdienstnummer oder für die Dauer eines solchen Anrufs. "Anrufe auf 0800er-Nummern werden somit wirklich kostenlos, unabhängig davon, ob sie von einem Festanschluss oder vom Mobiltelefon getätigt werden", schreibt das Bakom.
Ebenfalls verbessert wurde schliesslich die Preistransparenz bei Anrufen auf 058er-Nummern. Bei der Verbindungsherstellung müssen die Kunden gemäss Bakom künftig "kostenlos, ohne Werbung und einfach darauf hingewiesen werden, wenn höhere Tarife verlangt werden als für Anrufe auf geografische Nummern." Schliesslich wurden Massnahmen getroffen, um gegen die missbräuchliche Verwendung von Schweizer Telefonnummern für Werbe-Anrufe ("Spoofing") vorzugehen. Die Fernmeldedienstanbieter können solche Anrufe in Zukunft mit dem Einverständnis der Nummerninhaberinnen und Nummerninhaber sperren. (mw)


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