Mit dem Ziel, das Urheberrecht zu modernisieren und an die Realität des Internets anzupassen, hat sich der Bundesrat mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) befasst und Stellung bezogen. Wie es in der
Botschaft heisst, soll mit der Revision des Urheberrechts die Situation der Kulturschaffenden verbessert werden, ohne gleichzeitig die Position der Konsumierenden zu verschlechtern. So soll der Download geschützter Werke für den privaten Gebrauch legal bleiben.
Andererseits empfiehlt die Arbeitsgruppe aber, die Provider stärker in die Pflicht zu nehmen: Hosting-Provider sollen dafür sorgen, dass rechtsverletzende Inhalte von ihren Plattformen entfernt werden. Deutlich gravierendere Konsequenzen ergeben sich aus den AGUR12-Empfehlungen für die Access-Provider: Diese sollen auf Anweisung der Behörden dazu verpflichtet werden, "in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu offensichtlich illegalen Inhalten oder Quellen sperren müssen". Sollte man den Empfehlungen folgen, würde der Zugriff auf Portale wie Piratebay.org in der Schweiz wohl der Vergangenheit angehören. In seiner Botschaft nimmt der Bundesrat zu diesen Punkten nicht konkret Stellung.
Der Upload geschützter Werke zur weiteren Verbreitung soll wie bereits heute illegal bleiben. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, fehlbare Konsumenten mit einem "aufklärenden Hinweis" auf die Folgen aufmerksam gemacht werden. Dauert der "schwerwiegende Rechtsverstoss" an, soll die Identität des Uploaders nach den AGUR12-Empfehlungen dem Rechteinhaber gemeldet werden. Der Bundesrat will dieser Stossrichtung grundsätzlich folgen, vorab aber noch klären, was als schwerwiegend gelten und wie die Herausgabe der Identität erfolgen soll.
Der Bundesrat will konkrete Entscheide über Massnahmen gegenüber Providern auf die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe abstimmen, die derzeit unter Leitung des EJPD generell die Frage der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern und Providern prüft. Ein Vorentwurf wird auf Ende 2015 erwartet.
Stellungnahme von ICT Switzerland
Mittlerweile hat auch ICT Switzerland, die Dachorganisation der Schweizer ICT-Verbände, Stellung bezogen und lehnt die AGUR12-Empfehlungen als "überschiessende Forderungen" ab. ISPs dürften nicht für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden und dürften auch nicht in die Kommunikation ihrer Kunden eingreifen. ICT Switzerland empfiehlt denn auch, die ICT-Branche besser in die weiteren Arbeiten an der Urheberrechtsrevision einzubinden, zumal die AGUR12 stark durch Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber geprägt worden sei.
(rd)