In einer
Botschaft an den Nationalrat und den Ständerat hat der Bundesrat seine Absicht geäussert, im Rahmen einer Totalrevision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur, das 2003 verabschiedet wurde, den elektronischen Geschäftsverkehr zu vereinfachen. So wolle man nebst der bereits existierenden elektronischen Signatur für natürliche Personen auch zwei neue Zertifikate für juristische Personen und Behörden einführen. Dabei dürfe man die beiden neuen elektronischen Siegel keinesfalls mit dem rechtlichen Konzept der elektronischen Unterschrift verwechseln, wie der Bundesrat hervorhebt. Sie sollen lediglich den Herkunftsnachweis sowie die Integrität der Mitteilungen gewährleisten.
Bisher sei die Anwendung für Massengeschäfte zu komplex ausgelegt gewesen. Mit der Neuerung soll der E-Unterschrift der Durchbruch gelingen. Weiter will der Bundesrat im Zuge der Revision eine Harmonisierung bei den Bestimmungen zur elektronischen Übermittlung in den verschiedenen Prozessordnungen des Bundes herbeiführen, so dass der elektronische Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden landesweit einheitlich umgesetzt werden kann.
(af)