Bei der Beschaffung von neuen Informatiklösungen gehen Bundesstellen vermehrt dazu über, Arbeitsleistung auf Abruf einzukaufen. Damit werde das Beschaffungsrecht ausgehebelt, moniert der ICT-Verband Swico in einer Mitteilung. Zudem würden dadurch die Risiken zur öffentlichen Hand transferiert und gescheiterte Projekte würden kaum an die Öffentlichkeit gelangen. Bei einer korrekten ICT-Ausschreibung müsse man die Spezifikationen sehr genau formulieren, was viel Arbeit bedeute. Einfacher sei es da natürlich, wenn man auf Vorrat tausende von Programmierstunden ausschreiben und einkaufen könne, so der
Swico. Abgewickelt werde das Projekt danach bundesintern und da es keine öffentliche Ausschreibung gegeben habe, bestehe auch kein Zeitdruck. Und wenn der Aufwand aus dem Ruder laufe, kaufe man einfach weitere Programmierstunden. Die Beschaffung von ICT-Vorhaben des Bundes mutiert damit zum reinen Personalverleih, heisst es in der Mitteilung weiter. Durch die Reduktion der Zuschlagskriterien auf den Preis und die Verfügbarkeit von Personalressourcen über einen definierten Zeitraum werden ICT-Unternehmungen benachteiligt, die ihr Personal in der Schweiz fest anstellen und lokal in die Ausbildung, die fachliche Förderung ihrer Arbeitnehmer, den Aufbau von Lösungsarchitekturen und Methoden investieren. Damit erweise sich diese Vorgehensweise auch volkswirtschaftlich als schädlich.
Eine Motion – eingereicht von GLP-Nationalrat Thomas Maurer und 67 Mitunterzeichnenden – verlangt nun, dass der Nationalrat diese Praktiken verbietet. So soll etwa die Verordnung zum öffentlichen Beschaffungswesen (VöB) angepasst werden. Laut Swico besteht ebenfalls dringender Handlungsbedarf, da sich diese Beschaffungen in letzter Zeit gehäuft hätten. "Diese Praxis benachteiligt nicht nur klassische ICT-Firmen und inländische Anbieter, sondern birgt auch das Risiko, dass Steuergelder unkontrolliert verschleudert werden", so Swico-Geschäftsführer Jean-Marc Hensch (Bild).
(abr)