Mit der Revision des Schweizer Nachrichtengesetzes (NDG) werden neue, technisch anspruchsvolle Überwachungspflichten eingeführt. So müssen Fernmeldedienstanbieter neben den Überwachungen im Bereich der Strafverfolgung neu auch Überwachungsanordnungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ausführen. Die Kosten für die Überwachung sollen dabei auf die Schweizer Telekom-Anbieter abgewälzt werden. Dagegen spricht sich nun der Schweizerische Verband der Telekommunikation,
Asut, in einer Medienmitteilung aus. Es sei zum einen zentral, dass sich der Aufwand für die Durchführung der zusätzlichen Überwachungsanordnungen in einem vertretbaren Rahmen halte, und zum anderen, dass der Bund die dadurch anfallenden Kosten übernehme.
Weiter ist es laut Asut problematisch, dass im geplanten NDG Massnahmen und Verfahren definiert werden, die über die das Bundesgesetz betreffende Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hinausgehen – etwa im Bereich der Internetnutzung, der Ortung von mobilen Kommunikationsvorgängen oder der Echtzeitüberwachung. Des weiteren kritisiert Asut die geplante Kabelaufklärung. Denn es sei unklar, mit welchem Aufwand diese Massnahme verbunden sei. Ebenso stehe nicht fest, wie sie technisch und organisatorisch realisiert werden soll, welche Datenströme betroffen sind und in welchem Ausmass Informationen gesammelt, aufbewahrt und ausgewertet werden sollen.
(abr)