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Erster Teil des Zürcher Glasfaser-Kredits vergeben
Quelle: Reichle und De-Massari

Erster Teil des Zürcher Glasfaser-Kredits vergeben

Der Zürcher Stadtrat hat einen ersten Teil des 400-Millionen-Franken-Kredits für den Ausbau des Glasfasernetzes in der Limmatstadt vergeben und zwar an sechs Unternehmen, die dem EWZ bei diesem Projekt als strategische Partner zur Seite stehen.
27. Juni 2013

     

Der Zürcher Stadtrat hat die erste Tranche im Umfang von 111,8 Millionen Franken für die Ausbauarbeiten des Stadtzürcher Glasfasernetzes vergeben, wie es in einer Mitteilung heisst. Um den Netzbau möglichst wirtschaftlich und effizient voranzutreiben, hat das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) die Arbeiten am Glasfasernetz an sechs strategische Partner vergeben. Diese sind als Generalunternehmen für den Ausbau ganzer Gebiete verantwortlich. So können mehrere Stadtgebiete parallel erschlossen werden.

Die Selektion der sechs Partner erfolgte über ein mehrstufiges Verfahren. Besonders gewichtet wurden dabei die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Erfahrung im Glasfaserbau. Schliesslich fiel die Wahl aus 24 möglichen Unternehmen auf Arnold (Fehraltdorf), Cablex (Zürich), Frutiger (Zürich), L. Gasser & Co. (Zürich), Isen Tiefbau (Otelfingen) und RMT Engineering (Zug). Diese Unternehmen kümmern sich nun um Projektierung, Koordination mit Behörden, Baumeisterarbeiten, Telecom-Montagearbeiten und Inhouse-Anschlussarbeiten.


Im Herbst 2012 haben die Zürcher Stimmberechtigten den Objektkredit von 400 Millionen Franken für den flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes angenommen.

Des weiteren teilt die Stadt Zürich mit, dass im Rahmen der Glasfasererschliessung auch elektrische Hausanschlüsse, die mindestens 60 Jahre alt sind und sich in demselben Trassee befinden, ersetzt werden sollen. So seien nur einmalig Grabarbeiten nötig und es entstünden Synergien. Diese ermögliche es dem EWZ, den Gebäudeinhabern eine Pauschalofferte von 900 Franken für einen Hausanschluss zu machen. Das entspricht etwa der Hälfte des durchschnittlichen Preises. Eine Pflicht für einen neuen Anschluss bestehe aber nicht. (abr)


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