Ein Ebay-Anwender ist nicht haftbar, wenn ohne sein Verschulden sein Account gehackt wird und mit den Zugangsdaten weitere Käufe getätigt werden. Laut einem Bericht auf
"Winfuture" hat das Landgericht Giessen zugunsten des gehackten Kontoinhabers entschieden, da dieser die Zugangsdaten nicht weitergegeben habe.
Im aktuellen Fall wurde im Namen des gehackten Account-Inhabers ein Notebook gekauft und vom Angreifer persönlich beim Verkäufer abgeholt. Die Sache kam ans Licht, als der Verkäufer den geschuldeten Betrag beim Konto-Inhaber einfordern wollte. Das Gericht entschied mitunter auch deshalb für den Account-Inhaber, weil sich der Verkäufer die Identität des Käufers beim Abholen nicht bestätigen liess, etwa durch Vorzeigen eines Ausweises.
(rd)