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E-Voting in der Schweiz
Quelle: Cover der Broschüre Vote électronique der Bundeskanzlei

E-Voting in der Schweiz

Von Halm Reusser

Das Bedürfnis, in der Schweiz elektronisch abzustimmen, ist vorhanden. Doch damit sich E-Voting durchsetzen kann, müssen noch einige Herausforderungen gemeistert werden.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2013/06

     

Durch das Projekt «Vote électronique», welches von der Bundeskanzlei auf Stufe Bund koordiniert wird, bieten bereits zwölf Kantone ihren Auslandschweizern die Möglichkeit, via Internet an Abstimmungen teilzunehmen. In einigen Kantonen ziehen sage und schreibe teilweise mehr als 50 Prozent der Stimmenden, welchen diese moderne demokratische Partizipation zur Verfügung steht, diesen Weg der brieflichen Abstimmung vor. Laut Bundeskanzlei ist dies ein grossartiges Resultat, zeigt es doch auch, dass man mit der Strategie, zuerst die Auslandschweizer zu bedienen, richtig lag. Einerseits können diese am meisten profitieren, andererseits liessen sich so viele Erfahrungen mit Blick auf die Ausdehnung auf Inlandschweizer sammeln, so die Begründung.

Verschiedene Umfragen der E-Government-Geschäftsstelle zeigen, dass E-Voting die am meisten gewünschte Möglichkeit der Behörden-Bürger-Interaktion ist. Das Feedback der Stimmberechtigten, welche bereits die Möglichkeit hatten, online abzustimmen, ist gemäss Bundeskanzlei durchwegs positiv.
Der Bund wählte für die Einführung des E-Votings einen föderalistischen Ansatz. Das bedeutet, die Kantone entscheiden über die Einführung und legen das Tempo für die Umsetzung vor. Der Bundesrat legt jedoch Rahmenbedingungen fest, welche für einen Versuch mit E-Voting erfüllt sein müssen. Neben den gesetzlichen Grundlagen enthält der verbindliche Anforderungskatalog der Bundeskanzlei auch Vorgaben des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR). Zentral ist darin die Definition des BPR zur Sicherheit: Es verlangt, dass die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis sowie die Erfassung aller Stimmen gewährleistet werden muss und dass systematische Missbräuche ausgeschlossen bleiben.

Wann kann ich online abstimmen?


Aktuell ist es nur in den beiden Kantonen Genf und Neuenburg möglich, als Inlandschweizer regelmässig E-Voting zu nutzen. Bei den heutigen Versuchen können maximal 10 Prozent des gesamtschweizerischen beziehungsweise 30 Prozent des kantonalen Elektorats via E-Voting teilnehmen. Diese Limite ist laut der Bundeskanzlei eine Massnahme zur Risiko­minimierung.
Um die Limitierung abzuschaffen und damit dem E-Voting einen flächendeckenden Durchbruch zu erlauben, werden durch den Bund höhere Anforderungen an die E-Voting-Prozesse und -Systeme definiert. Der Bund verfolgt gemäss einem Bericht über Chancen, Risiken und Machbarkeit folgenden Grundsatz: Sofern grundlegende Zweifel an der Zuverlässigkeit der elektronischen Stimmabgabe seitens der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vorhanden sind, darf E-Voting nicht verwendet werden, da ansonsten das Funktionieren des demokratischen Systems der Schweiz gefährdet ist. Besonders gewichtet die Bundeskanzlei dabei die Erhöhung der Transparenz, welche von der Wissenschaft, von Medienschaffenden und – je länger je mehr – auch von einzelnen Stimmberechtigten gefordert wird. Sie ist eine der wichtigsten vertrauensbildenden Massnahmen, welche im Zusammenhang mit E-Voting auf staatlicher Ebene getroffen werden müssen. Dort wird im speziellen die Umsetzung der sogenannten Verifizierbarkeit genannt, welche es den Stimmberechtigten künftig erlaubt, die korrekte Erfassung und
Zählung ihrer Stimme zu überprüfen – selbstverständlich ohne das Stimmgeheimnis zu verletzen. Die E-Voting-Prozesse und -Systeme der zweiten Generation werden sich mit dieser Herausforderung beschäftigen müssen.

Eine Frage der Zeit
Gemäss dem stetigen Vorankommen von «Vote électronique», welches in den Berichten des Bundesrates festgehalten ist, darf die Bundeskanzlei zuversichtlich sein, dass auch die neuen, hohen Anforderungen an Transparenz und Sicherheit umgesetzt werden können.
Aktuell hat eine Handvoll weitere Kantone das Projekt «Vote électronique» auf der Agenda. Schon bald also werden mehr als die Hälfte der Schweizer Kantone einem Teil ihrer Stimmbürgern die elektronische Stimmabgabe erlauben. Angesichts dessen ist es keine Frage des «ob», sondern rein eine Frage des «wann», bis E-Voting für alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verfügbar ist. Bei der Bundeskanzlei rechnet man gemäss Angaben der Kantone mit einem Zeitraum um 2020.


Halm Reusser ist Co-Founder der Firma Smartprimes, einem Start-up, das sich im Bereich von E-Voting für bindende Abstimmungen positioniert.


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