Swico wehrt sich gegen Staatstrojaner
Quelle: Swico

Swico wehrt sich gegen Staatstrojaner

Der Swico spricht sich entschieden gegen die Änderungen beim Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldegesetzes aus und befürchtet einen Überwachungsstaat.
29. April 2013

     

Die Rechtskommission des Ständerates wird ab Anfang Mai über die geplanten Änderungen beim Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldegesetzes (BÜPF) beraten – Änderungen, die für den Swico viel zu weit gehen. In einer fünfseitigen Medienmitteilung kritisiert der Wirtschaftsverband der digitalen Schweiz die Pläne zur Revision des BÜPF aufs schärfste. "In einer Gesellschaft, in welcher die Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns und der Respekt vor den Bürgerrechten und der Privatsphäre zentrale Anliegen sind, ist das neue Gesetz vor allem ein wesentlicher Eingriff in die Rechte einer mündigen Bevölkerung", schreibt der Swico. Und die ICT-Unternehmen würden sich dagegen wehren, dass sie "zu regelmässigen Erfüllungsgehilfen einer vom Publikum als überbordend empfundenen Staatskontrolle über Internet und Telekommunikation gemacht werden."
Konkret kritisiert der Swico beispielsweise, dass das revidierte BÜPF vorsehe, dass selbst der blosse Verdacht auf Sachbeschädigung oder einfachen Diebstahl den Behörden erlaube, Staatstrojaner einzusetzen. Der Katalog der Straftaten, für den solche Trojaner eingesetzt werden dürfen, gehe zu weit und stehe in keinem vernünftigen Verhältnis zum Zweck solcher Trojaner. Kritisiert wird auch, dass die Vorratsdatenspeicherung im Hinblick auf allfällige künftige Strafuntersuchungen von 6 auf 12 Monate erhöht werden soll. Swico: "Dabei geht es wohlverstanden nicht um die Abwehr unmittelbar drohender Gefahr oder um Staatsverbrechen. Die Behörden können schon beim Verdacht auf geringfügige Vergehen nicht nur das kommunikative Leben eines Menschen ausforschen, sondern auch zahlreicher weiterer unbeteiligter Personen. Jede Erhöhung der Frist für die Vorratsdatenspeicherung eröffnet zumindest die Möglichkeit einer verstärkten Ausforschung der Bevölkerung (von der Missbrauchsgefahr im Bereich der vorratspflichtigen Unternehmen ganz zu schweigen)."
Weitere Kritikpunkte sind unter anderem, dass die Aufbewahrung der vom zentralen Dienst gesammelten Daten bis zu 30 Jahre möglich sein soll. "Die möglichen Überwachungsszenarien sind uferlos und das Missbrauchspotential enorm." Kritisiert wird aber auch, dass auch Outsourcer, Cloud-Dienstleister und Messaging-Dienste in die Ausforschung mit einbezogen werden sollen, dabei aber relevante Anbieter im Ausland gar nicht erfasst werden können. Und vor allem sieht der Swico ein enormes Missbrauchspotential bei der Verwendung von Staatstrojanern und stört sich an der Art und Weise, wie diese eigesetzt werden können. Um einen ungestörten Betrieb der Staatstrojaner zu gewährleisten, sei der Dienst sogar befugt, bei Handys die Antivirenprogramme lahmzulegen, erklärt der Swico zum Beispiel. Damit werde Tür und Tor geöffnet für die Infektion des betreffenden Handys durch jede Art von Viren oder Malware.
Abschliessend schreibt der Swico, dass es unbestritten sei, dass die Strafverfolgungsbehörden ihr Arsenal entwickeln müssen, um dem technischen Fortschritt zu folgen und auf neue Formen der Kriminalität reagieren zu können. "Ein solcher Ausbau des Instrumentariums muss jedoch immer auch die Prinzipien einer offenen und demokratischen Gesellschaft sowie die individuellen Rechte der Bürger im Auge haben. Nicht alles, was technisch machbar und aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden wünschbar wäre, ist gesellschafts- und bürgerverträglich." Man habe seine Überlegungen den Mitgliedern der ständerätlichen Rechtskommission übermittelt und erwarte, dass diese gar nicht auf die verunglückte Vorlage eintrete oder sie zumindest zur umfassenden Überarbeitung zurückweise.


Sämtliche Kritikpunkte des Swico finden sich in dieser Medienmitteilung. (mw)


Weitere Artikel zum Thema

Was steckt hinter Gewährleistungsrecht - Swico klärt auf

14. Januar 2013 - Rund um die seit 1. Januar geltenden neuen Gewährleistungsbestimmungen gibt es noch einiges an Verwirrung. Swico versucht nun, die wesentlichen Unklarheiten zu klären und den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu erklären.

Update: Kommt Widerrufsrecht für Online-Einkäufe?

20. Dezember 2012 - Die Rechtskommission des Ständerats schlägt bei sogenannten Fernabsatzgeschäften – sprich Telefon- und Internetverträgen – die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts von 14 Tagen vor. Der Swico will die Vorlage bekämpfen.

Swico hat kein Problem mit Open Justitia

18. November 2012 - Der Swico sieht keine Probleme darin, dass staatliche Organisationen als Software-Entwickler und -Vermarkter auftreten. Allerdings nur unter gewissen Umständen. Zudem gelte es, den Organen dabei genau auf die Finger zu schauen.

Kommentare
Genau. Wer die Justiz und Polizei im Kanton Zürich kennt, der weiss, dass Lug, Betrug und illegale Überwachungen an der Tagesordnung sind. Dumm eben auch, dass die SWICO nur gross herumposaunt, sich aber explizit weigert, illegalen kriminellen Daten-Überwachungen (tel.+internet) nachzugehen und sich inhaltlich mit diesen staatlichen Verfehlungen auseinander setzt. - Jean-Marc Hensch wäre gut beraten, sofort über seinen Rücktritt nach- zudenken.
Dienstag, 7. Mai 2013, marc westermann

Die Schweiz ist schon seit Jahren ein Polizei- und Überwachungsstaat. Da genügt es das Zürcher Polizeireglement zu lesen und was dort erlaubt ist (Unbegrenzte Überwachung auch ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft), um zu wissen wie es in diesem Land läuft.
Montag, 29. April 2013, Karin



Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Vor wem mussten die sieben Geisslein aufpassen?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER