Die Rechtskommission des Ständerates wird ab Anfang Mai über die geplanten Änderungen beim Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldegesetzes (BÜPF) beraten – Änderungen, die für den Swico viel zu weit gehen. In einer fünfseitigen Medienmitteilung kritisiert der Wirtschaftsverband der digitalen Schweiz die Pläne zur Revision des BÜPF aufs schärfste. "In einer Gesellschaft, in welcher die Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns und der Respekt vor den Bürgerrechten und der Privatsphäre zentrale Anliegen sind, ist das neue Gesetz vor allem ein wesentlicher Eingriff in die Rechte einer mündigen Bevölkerung", schreibt der
Swico. Und die ICT-Unternehmen würden sich dagegen wehren, dass sie "zu regelmässigen Erfüllungsgehilfen einer vom Publikum als überbordend empfundenen Staatskontrolle über Internet und Telekommunikation gemacht werden."
Konkret kritisiert der Swico beispielsweise, dass das revidierte BÜPF vorsehe, dass selbst der blosse Verdacht auf Sachbeschädigung oder einfachen Diebstahl den Behörden erlaube, Staatstrojaner einzusetzen. Der Katalog der Straftaten, für den solche Trojaner eingesetzt werden dürfen, gehe zu weit und stehe in keinem vernünftigen Verhältnis zum Zweck solcher Trojaner. Kritisiert wird auch, dass die Vorratsdatenspeicherung im Hinblick auf allfällige künftige Strafuntersuchungen von 6 auf 12 Monate erhöht werden soll.
Swico: "Dabei geht es wohlverstanden nicht um die Abwehr unmittelbar drohender Gefahr oder um Staatsverbrechen. Die Behörden können schon beim Verdacht auf geringfügige Vergehen nicht nur das kommunikative Leben eines Menschen ausforschen, sondern auch zahlreicher weiterer unbeteiligter Personen. Jede Erhöhung der Frist für die Vorratsdatenspeicherung eröffnet zumindest die Möglichkeit einer verstärkten Ausforschung der Bevölkerung (von der Missbrauchsgefahr im Bereich der vorratspflichtigen Unternehmen ganz zu schweigen)."
Weitere Kritikpunkte sind unter anderem, dass die Aufbewahrung der vom zentralen Dienst gesammelten Daten bis zu 30 Jahre möglich sein soll. "Die möglichen Überwachungsszenarien sind uferlos und das Missbrauchspotential enorm." Kritisiert wird aber auch, dass auch Outsourcer, Cloud-Dienstleister und Messaging-Dienste in die Ausforschung mit einbezogen werden sollen, dabei aber relevante Anbieter im Ausland gar nicht erfasst werden können. Und vor allem sieht der
Swico ein enormes Missbrauchspotential bei der Verwendung von Staatstrojanern und stört sich an der Art und Weise, wie diese eigesetzt werden können. Um einen ungestörten Betrieb der Staatstrojaner zu gewährleisten, sei der Dienst sogar befugt, bei Handys die Antivirenprogramme lahmzulegen, erklärt der Swico zum Beispiel. Damit werde Tür und Tor geöffnet für die Infektion des betreffenden Handys durch jede Art von Viren oder Malware.
Abschliessend schreibt der
Swico, dass es unbestritten sei, dass die Strafverfolgungsbehörden ihr Arsenal entwickeln müssen, um dem technischen Fortschritt zu folgen und auf neue Formen der Kriminalität reagieren zu können. "Ein solcher Ausbau des Instrumentariums muss jedoch immer auch die Prinzipien einer offenen und demokratischen Gesellschaft sowie die individuellen Rechte der Bürger im Auge haben. Nicht alles, was technisch machbar und aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden wünschbar wäre, ist gesellschafts- und bürgerverträglich." Man habe seine Überlegungen den Mitgliedern der ständerätlichen Rechtskommission übermittelt und erwarte, dass diese gar nicht auf die verunglückte Vorlage eintrete oder sie zumindest zur umfassenden Überarbeitung zurückweise.
Sämtliche Kritikpunkte des Swico finden sich
in dieser Medienmitteilung.
(mw)