Nur ein Jahr Garantie: Verletzen Apple Reseller damit Schweizer Recht?
Quelle: Apple

Nur ein Jahr Garantie: Verletzen Apple Reseller damit Schweizer Recht?

Seit Anfang gilt in der Schweiz eine generelle, zweijährige Gewährleistungsfrist. Verschiedene Verkäufer von Apple-Produkten halten diese gemäss den Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen aber offensichtlich nicht ein.
10. Januar 2013

     

Die Allianz der Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen hat Apple und zahlreiche Schweizer Reseller von Apple ins Visier genommen. Grund dafür ist die seit dem 1. Januar 2013 geltende neue, zweijährige Gewährleistungsfrist. Anscheinend wird diese, was Apple-Produkte betrifft, von den Verkäufern oft nicht eingehalten und stattdessen nach wie vor nur ein Jahr Garantie gewährt. Zahlreiche Beschwerden sollen diesbezüglich bereits eingegangenen sein, heisst es in einer Medienmitteilung.

In einem offenen Brief, den die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen an Apple, Swisscom, Orange, Sunrise, Mobilezone, Microspot, Heiniger AG sowie Digitec verschickt hat, fordert sie die Unternehmen nun auf, sich ausnahmslos an die neue gesetzliche Regelung zu halten. Zudem hat sie auf ihren Internetseiten eine Liste mit den Anbietern veröffentlicht, die nur ein Jahr Garantie auf Apple-Produkte gewähren.


Apple hat zur ganzen Thematik eine spezielle Website aufgeschaltet, auf der das Unternehmen die verschiedenen Möglichkeiten (Gewährleistung nach Schweizer Konsumentenrecht, Apple One-Year Limited Warranty und Applecare Protection Plan) aus seiner Optik zusammenfasst. (mv)


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Kommentare
Apple ist ja schon wohlbekannt für unverschämt hohe Margen, ungerechtfertigten Patentstreitereien und schlecht bezahlte Zulieferer mit Kinderarbeit usw... dass sich Apple auch vor der regulären 2jährigen Garantiefrist drücken will (siehe die spitzfindige Auflistung auf der entsprechenden Website) erstaunt mich da kein bisschen... Selber schuld wer sich das bieten lässt, indem er Produkte dieser Firma erwirbt...
Freitag, 11. Januar 2013, Stefan D

Was gibt es da zu diskutieren. Apple hat sich hierzulande an die geltenden Gesetze zu halten. Die ordentliche zweijährige Gewährleistung ist uneingeschränkt zu gewähren. Freiwillige zusätzliche Garantieleistungen kann der Hersteller unter Bedingungen stellen. Punkt. Das mussten sie auch in Deutschland verstehen, das werden sie auch hier kapieren.
Donnerstag, 10. Januar 2013, Lea Kuster



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