Die Validierung von Bildungsleistungen ist ein Gleichwertigkeitsverfahren - durch bestimmte Belege und Nachweise zeigen die Interessierten auf, dass sie mit dem Lehrabschluss vergleichbare Kompetenzen über den praktischen Einsatz und Kurse etc. erworben haben. Die Bestehensregeln zeigen auf, was die Interessierten leisten oder können müssen, damit sie das eidg. Fähigkeitszeugnis erhalten.
Die Informatik-Lehre ist seit 2001 im schulischen Teil handlungsorientiert aufgebaut. Im betrieblichen Teil stand schon immer das Können im Vordergrund. Entsprechend gilt es, in 12 Grundlagen- und 6 Schwerpunktmodulen des oberen Niveaus nachzuweisen, dass die Kompetenz erreicht ist. Die Interessierten müssen entsprechend applikationsgeführt über alle Handlungsziele für aussenstehende Experten nachvollziehbar beschreiben, wie sie an der Arbeit vorgehen und belegen, dass sie professionell arbeiten, Fachleute sind. Ein Referenzprojekt, das diese Person selber bearbeitet hat, bestätigt die Aussagen.
Nach Abschluss der Online-Erfassung wird das Dossier von zwei zugewiesenen Experten studiert. Diese entscheiden aufgrund der vorliegenden Grundlagen inkl. Ausbildungszertifikaten, ob der/die Kandidat/-in professionell auf gleichem Stand ist, wie ein/-e Absolvent/-in der Informatik-Lehre. Danach wird die betreffende Person zu einem Gespräch eingeladen. In diesem geht es um die Verifikation, ob es sich wirklich um eine Fachperson handelt. Trifft das alles zu, wird das eidg. Fähigkeitszeugnis als Informatiker/-in ausgehändigt.
Die Informatik-Grundbildung stellt hohe Ansprüche
Die Informatik-Lehre umfasst einerseits eine Fachrichtung, in welcher man zu einem bestimmten Mass bewandert sein muss. Hier geht es beispielsweise bei einem Applikationsentwickler nicht «nur» ums Programmieren, sondern auch um das methodische Vorgehen beginnend mit der Planung bis zur Einführungsdokumentation. Dazu kommt auch eine minimale Berufs-Breite. Informatik-Lehrabsolvent/-innen der Fachrichtung Applikationsentwicklung können auch einen Server aufbauen und einrichten. Oder Systemtechniker/-innen programmieren. Und das ist häufig der kritische Punkt - im Beruf ist man auf einen Bereich spezialisiert, die Breite jedoch ist nicht oder nur marginal vorhanden. Um diesem Umstand zu begegnen, gibt es die Lernleistungsbestätigung - ein Dokument, das am obigen Fall belegt, dass das Gebiet der Applikationsentwicklung bestens abgedeckt ist und dass einzelne Module der anderen Schwerpunkte nicht erreicht sind. Das hilft bei einer Bewerbung oder bei einer Anmeldung zu einer höheren Berufsbildung schon deutlich weiter.
Obligatorischer Informationsanlass
Der Kanton Zürich bietet diesen Service für die ganze deutsche Schweiz. Dazu hat er in der Berufsberatungsstelle Zürich-Oerlikon ein Beratungszentrum eingerichtet. Interessent/-innen melden sich dort zum Obligatorischen Info-Anlass (OIA), an welchem auch das Login zur Applikation ausgehändigt wird. Die Kosten für das Verfahren werden übrigens seit 2011 vom Kanton übernommen. Seit Beginn haben 164 Informatiker/-innen an einem OIA teilgenommen. Von den 164 Informatiker/-innen haben 60 das Login für die Erfassung beschafft. Es ist schade, dass nicht mehr Informatiker/-innen diesen Weg gehen. Viele relativ junge Leute ohne jeglichen Informatikabschluss unterschätzen das Niveau der Informatik-Grundbildung und sind von ihrem Bildungsstand zu stark überzeugt. Sie gefährden sich und ihre künftige Marktfähigkeit. Die Informatik-Anforderungen von morgen sind eben nicht mehr «chlütterle», sondern anspruchsvoll auf deutlich steigendem Niveau. Dafür muss man sich ausrichten und seine Kompetenzen validieren lassen.
«Jetzt besitze ich noch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt»
Roger Wyss ist Informatiker bei Swisscom. Das Unternehmen unterstützt seine Mitarbeitenden auf dem Weg, über das Validierungsverfahren einen eidgenössischen Berufsabschluss zu erlangen. Für die Mitarbeitenden soll die Validierung ein erster Schritt in ihrer weiteren beruflichen Entwicklung sein, z.B. als Vorbereitung und Zulassungserleichterung zu Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis, höhere Fachprüfung mit dem eidg. Diplom oder Studien an höheren Fachschulen oder Fachhochschulen. Alfred Breu sprach mit Roger Wyss über seine Erfahrungen.
Was war Ihr Motiv, als Informatiker das eidg. Fähigkeitszeugnis anzustreben?Als Quereinsteiger in die Informatik war es für mich wichtig, das in den letzten Jahren erarbeitete und erlernte Fachwissen zu bestätigen und somit auch eine Grundlage für weitere Ausbildungen zu schaffen. Zudem besitze ich jetzt als qualifizierte Arbeitskraft eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt.
Wie haben Sie das Validierungsverfahren erlebt?Ich konnte nicht viele Module mittels Zertifikaten belegen, somit musste ich den aufwendigeren Weg antreten und die geforderten Module vollumfänglich beschreiben. Das Beschreiben dieser Module und des Referenzprojektes war sehr zeitaufwendig und manchmal nicht ganz einfach umzusetzen, nebst Job und Familie. Das interne Coaching war sehr wichtig, um administrative Unklarheiten zu beseitigen und nicht zuletzt auch die Motivation hoch zu halten. Das Beurteilungsgespräch verlief sehr gut. Die Experten waren freundlich und auch sehr kompetent; ich fühlte mich sehr wohl dort. Am Schluss musste ich für 2 von 18 Modulen einen Kompetenznachweis machen. Diesen konnte ich im Selbststudium mit jeweils einer Prüfung absolvieren. Somit war mein Zeitaufwand für die Nachholbildung sehr gering gehalten. Es war eine intensive, aber auch sehr spannende und abwechslungsreiche Zeit für mich.