Anfang Jahr hatte Sunrise beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die von der Comcom im Dezember 2010 verfügten Preise für den Teilnehmeranschluss und die Interkonnektionsgebühren eingereicht (
Swiss IT Magazine berichtete).
Nun teilt Sunrise mit, dass das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde am 8. April abgewiesen hat. Das Gericht habe der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) bei der Wahl der Berechnungmethoden für den Zugang zu Kabelkanalisationen von
Swisscom einen erheblichen Ermessensspielraum eingeräumt, so
Sunrise. Damit könne die Comcom "das historische Swisscom-Netz wie ein neues, heute zu bauendes nach heutigen Kosten" bewerten. Laut Sunrise ist dies ein Schritt in die falsche Richtung, weil er Swisscom ermögliche, überhöhte Netzzungangspreise zu verlangen. "Einmal mehr wird verhindert, gleich lange Spiesse für die Wettbewerber im Telekommarkt zu schaffen", so Sunrise.
(abr)