Wie "Swissinfo" berichtet, haben die Kantone Genf und Zürich die Einführung von E-Voting gestoppt und somit auch dessen Lancierung auf nationaler Ebene. Denn die anderen Schweizer Kantone sind abhängig vom Zürcher oder vom Genfer System. In Zürich wird der E-Voting-Stopp mit technischen Problemen und Kostenfragen begründet. Das Problem der Kostenfrage kennt man in Genf indes nicht. Das Genfer System basiert auf einer offenen Software, die von den Informationsdiensten des Kantons verwaltet wird. In Zürich sind derweil Teile der Software-Verwaltung an eine Privatfirma ausgelagert worden.
Laut der Genfer Kantonskanzlerin Anja Wyden Guelpa hat Genf die Möglichkeit des E-Voting gestoppt, weil man sich zur Lancierung der Wahlen im Internet eine solide, klare legale Basis schaffen wolle, um sich gegen das Risiko von gesetzlichen Rekursen zu wappnen.
Vorsichtige Herangehensweise
Ausserdem komme man nicht aus der Versuchsphase heraus, weil der Bundesrat die elektronische Stimmabgabe pro Kanton auf 20 Prozent und für die ganze Schweiz auf 10 Prozent beschränke, so Wyden Guelpa.
Die Bundeskanzlei äusserte sich gegenüber "Swissinfo" schriftlich zur E-Voting-Diskussion: "Die elektronische Wahl umfasst Risiken. Dazu kommen Unregelmässigkeiten, Gerüchte über solche, die man ernst nehmen muss, sowie Missbräuche im Ausland, die zur Erschütterung des Vertrauens der Wähler in das E-Voting führen können. Gemäss Bundesrat kann die elektronische Stimmabgabe erst dann allgemein eingeführt werden, wenn alle Akteure – Wählerinnen und Wähler, Politiker und Behörden – sich vertraut gemacht haben mit den neuen Prozeduren und Strukturen, diese akzeptiert und in sie Vertrauen haben. Der Bundesrat hat sich also für eine vorsichtige Herangehensweise, für eine etappenweise Realisierung des E-Voting entschieden."
(abr)