Mitte Jahr wurde vom Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von 18 Open-Source-Anbietern abgelehnt, die gegen eine nicht öffentlich ausgeschriebene Vergabe eines 42-Millionen-Auftrags des Bundes an Microsoft geklagt hatten (Swiss IT Magazine berichtete). Bereits damals hatten die Beschwerdeführer ihre Besorgnis darüber kundgetan (Swiss IT Magazine bereichtete). Nun haben die Open-Source-Anbieter dieser Sorge Nachdruck verliehen und Berufung gegen das Urteil eingelegt. Damit wird der Entscheid an das Bundesgericht weitergezogen.
Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit sieht den Grund darin, dass die Rechtslage auch für die gesamte öffentliche Beschaffung in der Schweiz von grundlegender Bedeutung sei, denn das Urteil könnte weit über die Thematik Open Source Software hinaus angewendet werden. "Durch das aktuelle Urteil wären andere Anbieter nicht einmal mehr befugt, eine gerichtliche Prüfung des Beschaffungsentscheids zu beantragen. Der Beschaffungs-Willkür der Verwaltung wären keine Grenzen mehr gesetzt", schreibt die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit in einer Mitteilung.
Edith Graf-Litscher, Co-Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit, befürwortet den Gang ans Bundesgericht: "Dies ist ein Fall von grundlegender Bedeutung für den IT-Standort Schweiz. Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts würde Tür und Tor für noch mehr freihändige Vergaben öffnen. Deshalb befürworte ich, dass die Beschwerdeführer nicht auf halbem Weg aufgeben sondern den Schritt ans Bundesgericht wagen. Gleichzeitig pflegen wir von der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit weiterhin den offenen und konstruktiven Dialog mit der Bundesverwaltung damit mehr faire, öffentliche Ausschreibungen stattfinden."