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EU strengt Kartellverfahren gegen Apple an

Nach EU-Recht sollten iTunes-Kunden nicht nur im Store ihres eigenen Landes einkaufen können, meint die EU-Kommission.
3. April 2007

     

Die Europäische Kommission hat Apple und einigen im iTunes Store engagierten Musikkonzernen ein "Statement of Objections" zukommen lassen. Dies ist der erste Schritt eines kartellrechtlichen Verfahren.


Es geht dabei nicht etwa um die von Konsumentenschutzorganisationen immer wieder bemängelte Zwangskopplung des iTunes Store an Apples hauseigenen Medienplayer iPod und auch nicht um ein vermutetes Musikdownload-Monopol, sondern um territoriale Einschränkungen: Kunden können iTunes-Titel nur im Store desjenigen Landes erwerben, in dem sie wohnen - überprüft wird dies jeweils anhand der Kreditkarte, die bei der Anmeldung angegeben werden muss. Der Preis für einen Titel ist nicht in jedem Land gleich. Laut der EU-Kommission verletzt diese Abschottung der Märkte den Artikel 81 des EU-Vertrags.


Apple und die angesprochenen Plattenfirmen, die die Kommission nicht nenne will, haben nun zwei Monate Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Danach kann die Kommission definitiv urteilen, ob EU-Recht verletzt wurde. In diesem Fall drohen den Unternehen Geldstrafen bis zu zehn Prozent des erzielten Jahresumsatzes. (ubi)


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