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Firefox-EULA sorgt für Ärger

Die aktuelle Vorabversion des Firefox-Release 3.0.2 präsentiert den Anwendern beim Start ein End User License Agreement (EULA). Regelungen dieser Art kennt man bislang nur von proprietärer Software.
17. September 2008

     

Ein EULA erklärt den Anwendern einer Software, was sie damit tun dürfen. Bislang kannte man dieses Vorgehen nur von proprietärer Software und selbst dort ist die Gültigkeit umstritten. Nun präsentierte sich aber den Anwendern der Vorabversion von Firefox 3.0.2 beim Start ein solches EULA. Dies sorgte bei Ubuntu-Entwicklern für Protest. Sie kritisieren einerseits den Sinn des EULA, als Open-Source-Software stehe Firefox unter der Mozilla Public License (MPL), andererseits missfallen ihnen die Art der Präsentation und die juristische Formulierung des Texts. Die Entwickler fordern, ganz auf Firefox zu verzichten und eine eigene Variante ohne EULA unter eigenem Namen in Ubuntu zu integrieren. Vor zwei Jahren hatte das Debian-Team dies getan, als man sich in Lizenzfragen nicht mit Mozilla einigen konnte.



Ubuntu-Gründer Mark Shuttleworth aber möchte Firefox in Ubuntu lassen und setzt darauf, dass man sich mit Mozilla einigen wird. Mozilla-Chefin Mitchell Baker hat in ihrem Blog derweil eingeräumt, dass der aktuelle Text ein Fehler ist und geändert werden muss. Man nehme die Kritik sehr ernst und arbeite an einer Lösung, erklärte sie. Inzwischen wurde der Text der Lizenzvereinbarung angepasst. (abr)


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