Die Wettbewerbskommission (Weko) hat der
Swisscom eine bisher beispiellose Busse angedroht. Wegen angeblich missbräuchlicher Mobilfunkgebühren droht der Swisscom-Tochter Swisscom Mobile eine Sanktion von 489 Millionen Franken. Dabei handelt es sich aber erst um eine Teilverfügung für den Zeitraum vom 1. April 2004 bis 31. Mai 2005. Am 1. Juni 2005 hat Swisscom Mobile die Gebühren für die Weiterleitung von Mobiltelefonaten über ihr Netz gesenkt. Die Untersuchung für die Zeit nach dem 1. Juni 2005 soll weitergeführt werden.
Im Oktober 2002 hatte die Weko gegen die drei Schweizer Mobilfunkbetreiber
Orange,
Sunrise und Swisscom die Untersuchung zu den Terminierungsgebühren eröffnet. Dabei hätten zwar alle drei Anbieter ein Monopol auf eingehende Verbindungen in ihrem Mobilfunknetz, aber nur Swisscom Mobile habe durch zu hohe Terminierungsgebühren seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Die Swisscom weist die Vorwürfe der Weko zurück und hält die angedrohte Sanktion für ungerechtfertigt, heisst es in einer Pressemitteilung. Das Unternehmen hat nun bis zum 22. Mai Zeit, ihre Stellungnahme zu den Vorwürfen einzureichen. Die Swisscom kann die anschliessend folgende Verfügung der Weko vor der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen und letztinstanzlich vor Bundesgericht anfechten.