Der Hersteller der populären Tauschbörsen-Plattform Kazaa, Sharman Technologies, wurde von sechs australischen Plattenlabels verklagt. Die Labels behaupten, die Kazaa-Benutzer würden Vervielfältigungsrechte verletzten. Ziel der Aktion sei allerdings nicht die Stillegung der Tauschbörse, sondern die Unterbindung der illegalen Aktivitäten. Sharman Technologies hält dagegen, dass man die Anwender zur rechtmässigen Nutzung der Software anhalte, aber keine Kontrollmöglichkeiten habe. Die Anwälte der Plattenlabels wollen nun das Gegenteil beweisen. Das Urteil soll im nächsten Jahr fallen.
In den USA und den Niederlanden wurden ähnliche Prozesse gegen die Musikindustrie entschieden. Softwarehersteller seien nicht für die illegale Nutzung ihrer Produkte haftbar, hielten die Gerichte fest.