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Cablecom steht aktuell gleich von mehreren Seiten unter Beschuss. Zum einen soll laut "NZZ" das Bakom bereits im April letzten Jahres ein Verfahren gegen die Cablecom eingeleitet haben. Dies wegen angeblicher Verstösse gegen die Konzessionsauflagen. Konkret geht es um die Koppelung von Digital TV an eine Settop-Box. Wer Cablecoms Digital TV nutzen will, muss eine Settop-Box der Cablecom mieten oder kaufen. Die Konzession soll aber vorgesehen haben, das auch andere Decoder verwendet werden dürfen, um keine Monopolstellung entstehen zu lassen.
Genau das ist aber passiert, und so konnte die Cablecom bis anhin beinahe 500 Franken beim Kauf des Decoders beziehungsweise monatlich 25 Franken für die Miete verlangen. Im Zuge der Einführung von Bluewin TV und unter dem Druck des Preisüberwachers hatte Cablecom nun jüngst bekanntgegeben, per April 2007 den Mietpreis auf 6 Franken pro Monat zu senken beziehungsweise den Decoder ab diesem Datum für 150 Franken zu verkaufen.
Dies hat nun die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) stutzig gemacht, die jetzt eine Klage bei der Wettbewerbskommission (Weko) eingereicht hat. Der Kritikpunkt: Kunden der Cablecom hätten (was nun offensichtlich scheint) jahrelang zuviel für digitales Fernsehen bezahlt. "Die SKS ist der starken Überzeugung, dass Cablecom gegen ihre Konzession für Digital-TV verstösst", heisst es. Und weiter ist die Rede des "Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung." Von der Weko werden rasche Massnahmen erwartet. Zudem fordert die SKS: "Cablecom muss zum Einhalten der Konzession gezwungen und diese Koppelungsgeschäfte sofort untersagt werden. Die Machenschaften von Cablecom zeigen mit aller Deutlichkeit, dass mit der Verordnung zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTV) die Grundverschlüsselung verboten werden muss."
(mw)