Der Anfang Februar angekündigte Glasfaser-Mustervertrag zwischen dem Hauseigentümerverband (HEV) und Swisscom (Swiss IT Magazine berichtete) ist nun beschlossene Sache. Die beiden Parteien haben sich auf den Mustervertrag geeinigt, der die Details der Glasfasererschliessung zwischen Hauseigentümern und Netzanbietern bis in die Wohnungen (FTTH) regelt. Nebst Swisscom sollen auch Kooperationspartner wie EWB, EWZ, Groupe E, SIG und IWB den gemeinsamen Vertrag verwenden.
Konkret organisiert der Vertrag die Gebäudeerschliessung mit Glasfasern als auch die Verkabelung vom Hausanschlusskasten bis in die Wohnungen. Swisscom oder ein Partner bauen und finanzieren demnach die Glasfaserverkabelung in der Steigzone. Die Verkabelung geht danach aber ins Eigentum des Hausbesitzers über. Allerdings erhalten Swisscom respektive die Partner das alleinige Nutzungsrecht für die Glasfaserinfrastruktur und sind für den Unterhalt zuständig.