Der Bundesrat hat entschieden, dass die Verordnung über die Fernmeldedienste so geändert wird, dass ein breitbandiger Internetanschluss in Zukunft zur Grundversorgung gehört. Per 2008 sollen überall im Land Zugänge mit einer Datenrate von mindestens 600/100 Kbps (Down-/Upload) verfügbar sein. Die obere Preisgrenze für einen solchen Anschluss wurde auf 69 Franken festgelegt. In diesem Preis soll auch einen Telefonanschluss sowie eine Telefonnummer und ein Eintrag im öffentlichen Telefonverzeichnis enthalten sein. 2010 soll diese Preisobergrenze überprüft werden.
(mw)