Sony Europe steht bereits seit über 5 Jahren vor Gericht und versucht nachzuweisen, dass die Playstation 2 eine "Digital Processing Unit", also ein Computer im herkömmlichen Sinn ist. Hintergrund ist eine europäische Zolleinfuhrgebühr in der Höhe von 2,2 Prozent auf Unterhaltungselektronik, die beim Launch des Geräts bis ins Jahr 2004 erhoben wurde. Da
Sony diese Gebühr (alles in allem rund 50 Millionen Euro) nicht zahlen wollte, beharrte man darauf, die Playstation 2 sei mindestens so komplex wie ein Computer und müsste auch so behandelt werden. Computer waren von der Zolleinfuhrgebühr ausgenommen. Ein britisches Berufungsgericht hat nun aber endgültig entschieden, die Playstation 2 sei eine Spielkonsole, kein Computer. Dies hatte auch der Europäische Gerichtshof im Oktober 2003 entschieden. Für die kommende Playstation 3 und heute noch verkaufte PS2-Geräte ist der Entscheid jedoch nicht mehr relevant, da 2004 die Bestimmunen der EU zur Unterhaltungselektronik geändert wurden. Für Spielkonsolen fällt so keine zusätzliche Steuer mehr an.
(mw)