Cablecom hat seine Beschwerde gegen den Deal beim Bundesgericht zurückgezogen. Damit steht
Swisscom das Tor zu einem breiten Filmangebot weit offen. Nachdem die Wettbewerbskommission (Weko) der Übernahme von CT Cinetrade durch Swisscom im vergangenen März zugestimmt hatte, reichte Konkurrent und Kabel-TV-Betreiber
Cablecom eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses weigerte sich am 16. Juni, eine aufschiebende Wirkung zu erteilen. Dritte hätten kein Recht, gegen die Bestätigung eines Firmenzusammenschlusses durch die Weko Beschwerde zu führen. Cablecom hat jetzt offfenbar eingesehen, dass man in den sauren Apfel beissen muss. Ausserdem müssen die TV-Kabler 5000 Franken Gerichtskosten und 40'000 Franken Parteientschädigung hinblättern.