Überwachung via GPS
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2004/15
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Unternehmen ihre Aussendienstmitarbeiter mittels GPS-Sender, der im Fahrzeug eingebaut ist, überwachen dürfen. Eine solche Überwachung würde nicht gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstossen, vorausgesetzt, es würde keine totale Überwachung in Echtzeit erfolgen. Wenn der Firmenwagen zudem auch für private Fahrten verwendet werden dürfte, wäre die Überwachung ebenfalls unzulässig.
Den Fall ins Rollen gebracht
hatte ein Mitarbeiter einer Firma aus der Feuerbekämpfungs-Branche. Sein Fahrzeug wurde zur besseren Koordination mit einem GPS-Sender versehen. Der Mitarbeiter fühlte sich dadurch eingeengt und wandte sich an die arbeitsrechtliche Aufsichtsbehörde des Kantons Genf. Dem Unternehmen wurde der GPS-Einsatz verboten, es blitzte beim Kantonsgericht ebenfalls ab und wandte sich ans Bundesgericht.