Fahndung mit YouTube
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2007/06
Deutsche Strafverfolgungsbehörden sollen die Fahndung mit Hilfe von Video- und Photosharing-Plattformen wie YouTube planen – quasi ein «Aktenzeichen XY» fürs Web. Dort sollen Fotos oder Überwachungsvideos publiziert werden. Derartige Fahndungsmethoden sollen wie bis anhin im Falle vom Fernsehen von den Staatsanwaltschaften bewilligt werden müssen. Unklar ist nur, ob vorher noch die Strafprozessordnung angepasst werden muss. In den USA ist die Fahndung via YouTube und Co. Bereits erfolgreich.