Von 2000 bis 2009 wurde in der Schweiz der Big Brother Award verliehen – der Preis für Schweizer Datensünder. Es geht also um Firmen und Einrichtungen, die mit mangelnden Datenschutz-Massnahmen oder proaktiven Datensammelaktionen nicht im Sinne der Anwender gehandelt und damit Ärger auf sich gezogen haben. Verliehen wurde der Preis von der Digitalen Gesellschaft Schweiz, dem Chaos Computer Club und der Pep Foundation. Es gab je einen Preis für die drei Kategorien Staat, Public-Private-Partnership und Publikum.
In der Kategorie Staat ging der Preis an das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich. Hier geht es besonders um intransparentes Arbeiten der Justiz mit dem Einsatz von Staatstrojanern, IMSI-Catchern und Man-In-The-Middle-Angriffen bei Providern durch die Kantonspolizei Zürich. Den Preis in der Kategorie Public-Private-Partnership erhält indessen das Bundesamt für Gesundheit für dessen elektronisches Patientendossier. Hier werden besonders die zentral organisierten Architekturen von Swisscom und Post für Patienten-Dossiers kritisiert, die über keine Verschlüsselungsmechanismen verfügen. Auch wird im Blogbeitrag zur Preisverleihung angemerkt, dass selbst das Bundesamt untragbare Restrisiken einräumt. Der Publikumspreis geht indessen an Postfinance und deren Stimmerkennung. Diese ist für Schweizer Anrufer per Standard aktiv, nicht so bei EU-Bürgern, was eine Diskriminierung sei. Ausserdem müsse man sich für ein Opt-out bemühen, woran sich das Publikum anscheinend ebenfalls stiess. Die Post versicherte anschliessend in einem Statement, dass man gesetzliche Regelungen einhalten würde und verspreche, das Opt-in, welches EU-Bürger bekommen, auch für Schweizer anzubieten, wenn die gesetzliche Lage dies denn erfordere.
(win)