Die Europäische Union hat bestätigt, dass
das neue Schweizer Datenschutzgesetz, welches seit September 2023 in Kraft ist, dem europäischen Standard entspricht und damit als gleichwertig anerkannt wird. Dies geht aus dem jüngsten Bericht der EU-Kommission hervor, wie das EDA bekanntgibt.
Wichtig ist dies besonders für die Schweizer Wirtschaft: Mit der Anerkennung der EU können Personendaten auch weiterhin aus der EU respektive dem europäischen Wirtschaftsraum in die Schweiz übermittelt werden, ohne dass weiteres Zutun notwendig ist. Dies sei für den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz von grosser Bedeutung, wie das EDA ausführt.
Vor der Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wurde der Datenschutz der Schweiz von der EU schon seit dem Jahr 2000 als angemessen eingestuft. Nach der DSGVO-Einführung 2018 lancierte Brüssel die nun abgeschlossene Neubewertung. Die Schweiz selbst führt übrigens eine ähnliche Liste, in der die Datenschutzstandards aller EU- und EWR-Länder als angemessen eingestuft werden.
(win)