Nach jahrelangen Diskussionen, Änderungen und Einsprachen ist es endlich soweit: Das Inkrafttreten des totalrevidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) ist auf den 1. September 2023 festgelegt. Das ist mehr als fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des europäischen Pendants, der EU-DSGVO, die auf der gleichen Europaratskonvention (Datenschutzkonvention 108) beruht. Entschieden wurde dies an einer Sitzung des Bundesrates am 31. August 2022. Die Wirtschaft soll damit genügend Zeit bekommen, sich entsprechend vorzubereiten. Man habe den "Datenschutz den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht", wie es auf Admin.ch
heisst.
Zu den wichtigsten Anpassungen des Entwurfes des DSG gehören unter anderem die Befreiung von gewissen Informationspflichten bei der Bekanntgabe von Personendaten und die Vereinfachung der Modalitäten zum Auskunftsrecht (inkl. Streichung der Dokumentationspflicht). Weiter wurde im Bereich Datensicherheit die Dauer zur Aufbewahrung von Datenbearbeitungs-Protokollen auf mindestens ein Jahr festgelegt.
Das neue Datenschutzgesetz ist wichtig für den Schweizer Wirtschaftsstandort, um mit dem Datenschutzniveau des europäischen Umlandes mithalten zu können und wenigstens ähnliche Voraussetzungen in Bezug auf die Datenverarbeitung natürlicher Personen zu haben.
(win)