USB-C wird in der Schweiz zur Standardladelösung, wie der Bund in einer Mitteilung bekanntgegeben hat. Der Bundesrat hat demnach in seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Revision der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV) verabschiedet und folgt damit der EU-Regelung von 2022. Ab dem 1. Januar 2024 werden für Mobiltelefone und andere Funkanlagen somit einheitliche Ladeprotokolle und -schnittstellen im weitverbreiteten USB-C-Standard eingeführt. Dies betrifft aber auch andere Geräte wie Tablets, Digitalkameras, Laptops, Kopfhörer und E-Reader. Für die Geräte soll nach Bedarf auch ein schnelles Aufladen mittels "USB Power Delivery"-Standard möglich sein.
Ende 2022 hat die EU harmonisierte Vorschriften bei Ladelösungen für die erwähnten Geräte beschlossen und den Mitgliedstaaten rund ein Jahr Zeit gegeben, entsprechende Massnahmen umzusetzen ("Swiss IT Magazine"
berichtete). Mit der jetzigen FAV-Teilrevision erfolgt die Einführung in der Schweiz somit zeitgleich. Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen bleibt laut dem Bund damit nach wie vor auch für Fernmeldeanlagen anwendbar. Zum einen sollen Konsumentinnen und Konsumenten vor diesem Hintergrund von einem einheitlichen Ladestandard profitieren, zum anderen trägt die Regelung dazu bei, Elektronikabfälle, den Rohstoffbedarf und die CO2-Emissionen bei Herstellung, Transport und Entsorgung zu verringern.
Darüber hinaus kommen weitere neue Anforderungen auf die Hersteller zu. Sie müssen auf der Verpackung wie auch in den beiliegenden Anleitungen dazu informieren, welche Ladeeigenschaften das Gerät besitzt und ob ein Ladenetzteil beiliegt. Sie sind zudem verpflichtet, in ihren Sortimenten auch Geräte ohne Ladenetzteil anzubieten.
(sta)