Das Mobilfunknetz muss auch bei einem Stromausfall oder einer Strommangellage betriebsfähig bleiben, um Notrufdienste, den öffentlichen Telefondienst und den Zugang zum Internet zu ermöglichen, wie das Bundesamt für Kommunikation BAKOM in einer Mitteilung
schreibt. Die Mobilfunkkonzessionäre Swisscom, Salt und Sunrise sollen gemäss einer Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) entsprechende Massnahmen ergreifen. Konkret will der Bund, dass die mobile Kommunikation bei Stromausfällen von bis zu 72 Stunden oder bei Stromausfallzyklen an 14 aufeinanderfolgenden Tagen gewährleistet ist. Die drei Telekom-Anbieter müssen ausserdem dafür sorgen, dass bei Stromausfällen in jeder Gemeinde 99 Prozent der Kunden das Mobilfunknetz nutzen können.
Die Revision befindet sich nun bis zum 16. Februar 2024 in der Vernehmlassung. Den Telekom-Anbietern wird anschliessend eine Frist von fünf Jahren eingeräumt, um den Zugang zu Notrufdiensten zu gewährleisten und drei weitere Jahre, um den regulären Telefondienst sowie den Zugang zum Internet zu garantieren. Finanzielle Unterstützung gibt es seitens des Bundes keine.
(dok)