Der Verein
Digitale Gesellschaft Schweiz, der sich für Freiheitsrechte in einer vernetzten Welt einsetzt, lehnt in ihrer Vernehmlassung zur Urheberrechtsreform das geplante Leistungsschutzrecht für Medienverlage (LSR) entschieden ab. Der Bundesrat solle den Prozess abbrechen, fordert die Digitale Gesellschaft weiter. Als Grund gibt der Verein an, dass das Gesetzesvorhaben den demokratierelevanten Journalismus nicht fördern könne, den Medienstandort Schweiz schwäche und zu einer weiteren Konzentration der Medienbrache führe.
Beim Leistungsschutzrecht, das in ähnlicher Form in der EU existiert, geht es darum, dass Verlage für die Veröffentlichung von Text-Snippets und Links zu ihren Inhalten durch Anbieter wie Google entschädigt werden sollen. Die Digitale Gesellschaft moniert, ein gesundes Mediensystem bestehe nicht aus wenigen Verlagskonzernen, sondern aus einer dezentralen Vielfalt journalistisch tätiger Organisationen. Zudem stelle die Verlinkung eines Inhalts oder die Anzeige eines Snippets keine Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material dar. Und journalistisch Tätige, die nicht bei einem vergütungsberechtigten Medienverlag publizierten, gingen bei der Entschädigung leer aus.
In ihrer Stellungnahme betont die Digitale Gesellschaft des Weiteren: "Auch die entsprechende Regelung in der Europäischen Union konnte bis jetzt entweder nicht umgesetzt werden, funktioniert nicht oder hat die erhofften Beiträge bei Weitem verfehlt. So hat beispielsweise in Deutschland ein Schiedsgericht die Forderung der Verlage an Google auf Basis des LSR von 440 Millionen Euro auf 5,8 Millionen Euro gekürzt." Es gebe zurzeit keinen internationalen Druck oder sonstige diplomatische oder gar völkerrechtliche Gründe, ein LSR einzuführen.
(ubi)