Bund bewilligt Kredit für Gesichtserkennungs-Software
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Bund bewilligt Kredit für Gesichtserkennungs-Software

Der Bund hat einen Kredit für eine Gesichtsabgleich-Software für Fedpol bewilligt. Allerdings werden mit dieser Software lediglich Gesichter von vorbestraften Personen sowie Asylsuchenden verglichen.
9. Mai 2023

     

Systeme für Gesichtserkennung sind in der Schweiz gesetzlich nicht explizit verboten. Allerdings ist die aktuelle Gesetzesgrundlage vage und bezieht sich lediglich auf eine Verordnung des Bundesrates aus dem Jahr 2013. Trotzdem hat der Bundesrat einen Kredit in Höhe von 25 Millionen Franken gutgeheissen, damit Fedpol die Software "Automatisiertes Fingerabdruck-Identifikationssystem", (Afis) beschaffen kann. Obwohl im Namen nur Fingerabdrücke erwähnt werden, greift die Software auf eine Datenbank mit rund einer Million Gesichtsbildern von etwa 400’000 Personen zurück. Dabei handelt es sich um Bilder von verdächtigen Personen, die im Rahmen eines Strafverfahrens erfasst wurden, wie Watson schreibt. Des Weiteren sind auch registrierte Asylsuchende in der Datenbank gespeichert.


Die Software ist aber lediglich in der Lage, Fotos von Gesichtern mit den gespeicherten Bildern von Straftätern zu vergleichen. Die Polizei wäre nach wie vor nicht in der Lage, Gesichter mit Bildern von laufenden Überwachungskameras, gespeicherten Passbildern sowie Bildern auf Social Media zu vergleichen, da hierzu die Rechtsgrundlage fehlt. Ähnliche Systeme sind in Deutschland, Österreich und Spanien bereits im Einsatz. (dok)


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