SwissICT analysiert ICT-Honorare für befristet Angestellte
Quelle: SwissICT

SwissICT analysiert ICT-Honorare für befristet Angestellte

Die Honorare für via Personalverleih befristet angestelltes Informatikpersonal variieren pro Stunde je nach ICT-Beruf und Kompetenzstufe um das bis zu Achtfache.
7. November 2022

     

Der Branchenverband SwissICT legt die 2022er-Ausgabe seiner ICT-Honorarstudie vor (nicht zu verwechseln mit der SwissICT-Salärstudie). In der Honorarstudie geht es um die Honorare, die für befristet Angestellte im Personalverleih gezahlt werden. An der Studie haben sich zehn Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie Handel, Telco, Versicherungen oder Banken mit insgesamt 1163 Personalverleih-Einsätzen beteiligt, darunter etwa Swisscom. Die Studie wird seit 2017 durchgeführt und werde vom WEKO für ihren wettbewerbsfördernden Effekt gelobt, so SwissICT.

Eine allerdings etwas triviale Erkenntnis: Die Honorare variieren stark, dies je nach ICT-Beruf und Kompetenzniveau. Die höchsten Mediane sind dabei dreimal so hoch wie die niedrigsten. Und innerhalb einer Kompetenzstufe ist das 90-Prozent-Dezil etwa doppelt so hoch wie das 10-Prozent-Dezil. Die Honorare von Personen mit Wohnsitz im Ausland fallen dabei rund 25 Prozent niedriger aus als die Saläre von in der Schweiz wohnhaften Fachkräften. Und: Bei Versicherungen liegen die Honorare 10 Prozent höher als bei Banken.


Konkret liegt der niedrigste gemeldete Stundensatz bei 40 Franken, der höchste bei 333 Franken – also rund achtmal höher. Die Mediane einer Kombination von ICT-Beruf und Kompetenzstufe variieren zwischen 71 und 222 Franken pro Stunde. Innerhalb von Beruf und Kompetenzstufe weichen die Dezile (10 % und 90 %) rund 30 Prozent von den Medianen ab, die Quartile zwischen 15 und 20 Prozent. (ubi)


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