Verträge zur Public Clouds Bund sind unterschrieben
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Verträge zur Public Clouds Bund sind unterschrieben

Mit dem Vorhaben Public Clouds Bund kann die Bundesverwaltung hoch skalierbare Cloud-Dienste bei fünf Anbietern beziehen. Vertreter der Bundesverwaltung und der fünf Anbieter haben die entsprechenden Verträge nun unterzeichnet.
27. September 2022

     

Obwohl eine Privatperson im Februar 2022 eine Klage gegen die Umsetzung der Cloud-Strategie des Bundes einreichte, damit gar gewisse Teilerfolge erzielte und ein richterlicher Entscheid noch aussteht ("Swiss IT Magazine" berichtete), sind die Verträge mit den Zuschlagsempfängern für die Public Clouds Bund nun unterschrieben. Insgesamt handelt es ich um Verträge mit fünf Cloud-Anbietern. Alle Anbieter haben dabei einen inhaltlich übereinstimmenden Rahmenvertrag unterzeichnet und mit jedem Anbieter wurde eine zusätzliche Vertragskomponente erarbeitet. Ergänzend wurde mit einer rechtlichen Vertragsanalyse sichergestellt, dass alle fünf Anbieter vergleichbare Leistungen erbringen. Die Bundeskanzlei prüft derzeit noch, ob respektive mit welchen Streichungen die Verträge publiziert werden können.
Aufgrund des noch laufenden Gerichtsverfahrens sind die Dienste der Public Cloud des Bundes für die Bundesverwaltung aber noch nicht verfügbar. Die Departemente und die Bundeskanzlei sind in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich letztlich selbst dafür zuständig, ob und wie sie Public-Cloud-Dienste einsetzen. Allerdings gelten dabei gewisse rechtliche Vorschriften: Da es sich um die Public Cloud des Bundes handelt, muss es sich bei den darauf gespeicherten Daten um öffentliche Daten handeln. Also Daten, für die keine besonderen Schutzanforderungen bestehen. Ämter, die in diesem Rahmen Cloud-Dienste nutzen wollen, müssen daher zuerst ein anbieterneutrales Pflichtenheft erstellen und umfangreiche Abklärungen durchführen.

Hierzu stehen auf der Internetseite der Bundeskanzlei Grundlagendokumente zur Verfügung. Dazu gehören ein Bericht zu den Rechtsgrundlagen, ein anbieterneutrales Pflichtenheft und Evaluationskriterien für den Abruf von Public-Cloud-Diensten. Besonders der Bericht zu den Rechtsgrundlagen spielt dabei eine wichtige Rolle: Er liefert eine Analyse der rechtlichen Grundlagen der Cloud-Nutzung mit den Schwerpunkten Datenschutzrecht, Informationsschutzrecht und Amtsgeheimnis. Er enthält zudem Hilfsmittel wie Checklisten, die den Verwaltungseinheiten bei den obligatorischen Abklärungen helfen.


"Swiss IT Magazine" hat mit Daniel Markwalder, bei der Bundekanzlei verantwortlich für die Cloud-Vorhaben des Bundes, über die verschiedenen Cloud-Instanzen des Bundes und damit auch die Public Cloud gesprochen. Das Interview gibt es hier nachzulesen. (rf)


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