Der Digitalwirtschafts-Dachverband Digitalswitzerland gibt im Rahmen der Vernehmlassung zur Wiederaufnahme des E-Voting-Versuchsbetriebs seine Sicht der Dinge bekannt – die Vernehmlassungsfrist endet heute, 18. August 2021. Der Grundtenor: E-Voting ist gemäss Digitalswitzerland eine wichtige E-Government-Anwendung mit Signalwirkung, gleichzeitig jedoch eine staatspolitisch und technisch sehr heikle Angelegenheit. An die Systeme zur Stimmabgabe müssten demnach die allerstrengsten Anforderungen gestellt werden – generell gelte, so
Digitalswitzerland, das Prinzip "Sicherheit vor Tempo". Genau dem werde mit der Wiederaufnahme und Weiterentwicklung des Versuchsbetriebs mit einer klar begrenzten Wählergruppe Rechnung getragen. Die Rede ist von national maximal 10 und kantonal maximal 30 Prozent der Wählerschaft.
Digitalswitzerland ist laut der Mitteilung überzeugt, dass das Vertrauen der Bevölkerung in E-Voting-Systeme und die Akzeptanz gegenüber technischen Herausforderungen und laufenden Weiterentwicklungen im Rahmen eines transparenten Versuchsbetriebs schrittweise aufgebaut werden können. «Erst wenn das Vertrauen der Bevölkerung aufgebaut wurde und sich die Systeme in Bezug auf Sicherheit, Transparenz und laufender Weiterentwicklung im Versuchsbetrieb bewährt haben, soll die breite Einführung von E-Voting für die gesamten Schweiz in Betracht gezogen werden." Die vollständige Vernehmlassungsantwort von Digitalswitzerland findet sich
hier.
(ubi)