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Coronavirus: Kontaktnachverfolgungs-Apps sollen in der EU grenzübergreifend funktionieren
Quelle: Wikipedia

Coronavirus: Kontaktnachverfolgungs-Apps sollen in der EU grenzübergreifend funktionieren

Die Europäische Kommission hat Richtlinien erlassen, die vorsehen, dass Kontaktnachverfolgungs-Apps zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie interoperabel sein müssen und so in jedem Land der EU funktionieren sollen.
14. Mai 2020

     

Die EU will interoperable Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung von Covid-19-Fällen. Somit sollen grenzüberschreitende Ansteckungsketten rasch ermittelt werden können. Dies sei vor allem für Grenzgänger, Touristen, Geschäftsreisende und für Nachbarländer wichtig. Dabei müsse die Nutzung solcher Apps auf freiwilliger Basis geschehen und transparent sowie sicher sein. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission nun Richtlinien erlassen, um die Interoperabilität der Kontaktnachverfolgungs-Apps in der EU zu gewährleisten. Diese wurden von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste unter Mitwirkung der Kommission vereinbart. "Mit diesen gemeinsamen allgemeinen Grundsätzen soll sichergestellt werden, dass Kontaktnachverfolgungs-Apps bei Bedarf miteinander kommunizieren können, sodass die Bürgerinnen und Bürger einen positiven Test melden oder eine Warnmeldung erhalten können, unabhängig davon, wo sie sich in der EU aufhalten und welche App sie nutzen", so die EU-Kommission in einer Mitteilung.
Die Kommission will die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, "die richtige Lösung zu finden, die sichere und interoperable Kontaktnachverfolgungs-Apps in ganz Europa im Einklang mit den Grundsätzen des EU-Instrumentariums und den Leitlinien der Kommission zum Datenschutz gewährleistet". In den Leitlinien sind die Mindestanforderungen für die Kommunikation der Apps untereinander festgelegt. Wie es weiter heisst, sollen die Apps bei der Aktivierung eine zufällige Kennung (eine Reihe von Zahlen und Buchstaben) generieren, die dann zwischen Smartphones über Bluetooth ausgetauscht wird.


Bisher gibt es in verschiedenen Ländern Bestrebungen, Kontaktnachverfolgungs-Apps zu entwickeln. Auch Apple und Google wollen noch im Mai APIs veröffentlichen, die die Interoperabilität zwischen Android- und iOS-Geräten bei der Verwendung von Apps von Gesundheitsbehörden ermöglichen ("Swiss IT Magazine" berichtete). Wie und vor allem bis wann die von der EU festgelegten Interoperabilitätsleitlinien umgesetzt werden sollen, ist noch unklar. Einen Standard für die Entwicklung von Kontaktnachverfolungs-Apps gibt es derzeit noch nicht. (luc)


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Kommentare
Grundsätzlich der richtige Ansatz! - eigentlich gilt ja auch für die ganze EU die DSGVO! ABER es halten sich lange nicht alle Staaten - speziell in Richtung Osten seriös an die gesetzlichen Vorgaben! Und dann sollen alle seriös möglichst anonym gehaltenen Daten den "autokratischen" Regierungen/Staaten zur Verfügung gesgtellt werden. Datenschutz auf/von Seiten des Staates funktioniert nur "einigermassen" in seriösen, demokratischen Rechtsstaaten - Glaugwürdig.
Donnerstag, 14. Mai 2020, Erich Vogt - SignPool



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