Das Bundesgericht hat eine Busse in der Höhe von 186 Millionen Franken gegen
Swisscom bestätigt. Die Busse gegen Swisscom wurde verhängt, weil der Ex-Monopolist bis Ende 2007 von den Mitbewerbern missbräuchliche Preise für Breitbandvorleistungsdienste verlangt hat, so dass diese für eigene Endkundenprodukte keine genügende Marge erzielen konnten. Dabei geht es um ADSL-Zugänge, die Swisscom damals einerseits selbst angeboten hat und die andererseits auch den Mitbewerbern gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wurden, so dass diese auf dem Swisscom-Netz selbst ADSL-Dienste anbieten konnten. 2009 hatte die Wettbewerbskommission (Weko) angeprangert, dass Swisscom hierbei die Mitbewerber behindert und die Monopolstellung missbraucht habe. Darum wurde eine Busse von 219 Millionen Franken verhängt.
Diese Busse wurde 2015 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, wobei der Betrag auf 186 Millionen Franken gesenkt wurde. Swisscom zog das Urteil darauf bis vor Bundesgericht weiter, wo das Urteil nun in letzter Instanz bestätigt wurde.
Swisscom lässt nun in einer Stellungnahme verlauten, den Entscheid des Bundesgerichts zu bedauern und die Sanktion für nicht gerechtfertigt zu halten. Dabei führt
Swisscom unter anderem an, man sei nicht marktbeherrschend gewesen, da bereits zum Zeitpunkt der Untersuchung seitens der Kabelnetze Wettbewerbs- und Preisdruck bestand. Weiter hätte das Angebot von Swisscom den Mitbewerbern von Anfang an ermöglicht, eigene Breitbandinternetdienste zu vermarkten. "Diesen Dienst hat Swisscom preislich und in punkto Bandbreiten laufend verbessert, weshalb er kein Mittel zur Behinderung der Konkurrenten sein konnte." Weiter führt Swisscom ins Feld: "Die Untersuchung betrifft die ersten Jahre nach der Lancierung von ADSL und die von der Weko kritisierten Anfangsverluste im Breitbandgeschäft wegen Akquisitionskosten für Neukunden waren in dieser Phase üblich."
Auf den Jahresabschluss von Swisscom hat das Bundesgerichts-Urteil keinen Einfluss mehr, die Busse musste bereits 2016 bezahlt werden.
(mw)