Das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz,
BGEID) wurde vom Schweizer Parlament am 27. September verabschiedet. Sowohl National- als auch Ständerat nahmen diese in der Schlussabstimmung an. Die Schweizer Wirtschafts- und Branchenverbände begrüssen den Entscheid. Wie
ICTswitzerland in einer Mitteilung schreibt, sei nach einem 15 Jahre dauernden politischen Prozess ein fundiertes Gesetz verabschiedet worden, in dem zahlreiche Forderungen und Bedenken aufgenommen und gute Kompromisse gefunden wurden. Die E-ID sei eine notwendige Grundlage für zahleiche E-Government-Lösungen und neue digitale Anwendungen der Privatwirtschaft, denn immer mehr Menschen, Unternehmen und Behörden würden Geschäfte online abwickeln. Damit steige das Bedürfnis nach einer sicheren, staatlich kontrollierten elektronischen Identität.
Mit der E-ID werde nun die Basis für ein staatlich anerkanntes Login geschaffen. Damit würden zahlreiche neue Anwendungen möglich werden, die Einwohner, Behörden und Unternehmen gleichermassen entlasten und den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken könnten, so ICTswitzerland weiter. Wichtig sei nun aber eine zügige Umsetzung auf Verordnungsstufe, damit schon bald damit begonnen werden könne, die ersten Schweizer E-IDs herauszugeben.
(luc)